Selbstsperre in OASIS: Mindestdauer und Aufhebung der Sperre
Wer sein Spielverhalten nicht mehr unter Kontrolle hat oder einer Entwicklung in diese Richtung vorbeugen möchte, kann sich in Deutschland selbst für Glücksspiel sperren lassen. Die Sperre wird im zentralen Sperrsystem OASIS eingetragen und gilt für alle angeschlossenen Anbieter, also für Online-Casinos, Sportwetten, Spielhallen und Spielbanken gleichermaßen.
Antrag und Eintragung
Eine Selbstsperre kann bei jedem lizenzierten Anbieter beantragt werden, direkt über das Spielerkonto oder beim Kundendienst. Der Anbieter ist verpflichtet, den Antrag unverzüglich an das Sperrsystem weiterzuleiten. Alternativ ist der Antrag auch direkt bei der für OASIS zuständigen Stelle möglich. Begründen muss der Spieler seinen Wunsch nicht; die Angabe der Identitätsdaten genügt.
Die Sperre wird in der Regel sofort wirksam. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle angeschlossenen Anbieter die Teilnahme am Spiel verweigern. Bestehende Konten werden gesperrt, und eine Neuregistrierung scheitert am Abgleich mit der Sperrdatei.
Mindestdauer und Aufhebung
Die Selbstsperre gilt für mindestens drei Monate. Innerhalb dieser Zeit kann sie nicht aufgehoben werden, auch nicht auf ausdrücklichen Wunsch des Spielers. Nach Ablauf der Mindestdauer endet die Sperre jedoch nicht von selbst. Sie bleibt bestehen, bis der Gesperrte die Aufhebung schriftlich beantragt. Wer nichts unternimmt, bleibt unbefristet gesperrt.
Nach einem Aufhebungsantrag folgt eine Wartefrist von einer Woche, bevor die Sperre tatsächlich gelöscht wird. Dieser Zeitraum soll verhindern, dass die Aufhebung in einer impulsiven Situation erfolgt. Erst danach ist eine Teilnahme am Glücksspiel wieder möglich.
Längere Sperren
Wer sich für einen längeren Zeitraum sperren lassen möchte, kann bei der Antragstellung eine Dauer von einem Jahr oder länger wählen. In diesem Fall ist eine vorzeitige Aufhebung ebenfalls ausgeschlossen. Die Entscheidung für eine lange Sperre sollte bewusst getroffen werden, da sie sich später nicht verkürzen lässt. Beratungsstellen empfehlen, diese Option vor allem dann zu wählen, wenn bereits erhebliche Verluste entstanden sind oder frühere kurze Sperren nicht ausgereicht haben.