Spielerkonto schließen: Was mit dem Restguthaben passiert
Ein Spielerkonto bei einem Online-Casino lässt sich jederzeit schließen. Anders als bei einer Selbstsperre handelt es sich dabei um eine rein vertragliche Beendigung des Nutzungsverhältnisses. Die Schließung ist nicht an Fristen gebunden und muss vom Anbieter ohne Angabe von Gründen akzeptiert werden. Welche Schritte dafür nötig sind und was mit dem Restguthaben geschieht, ist in den Geschäftsbedingungen und in den Vorgaben der Aufsicht geregelt.
Ablauf der Schließung
Bei den meisten Anbietern genügt eine Mitteilung über das Kundenkonto oder an den Kundendienst. Der Anbieter muss die Schließung bestätigen und das Konto innerhalb einer angemessenen Frist deaktivieren. Laufende Wetten oder offene Spielrunden werden zuvor abgeschlossen, da ein Konto mit offenen Positionen nicht endgültig geschlossen werden kann.
Auszahlung des Restguthabens
Vor der Schließung muss das verbleibende Guthaben an den Spieler ausgezahlt werden. Der Anbieter darf das Guthaben nicht einbehalten, auch nicht mit Verweis auf nicht erfüllte Bonusbedingungen. Lediglich noch nicht freigespielte Bonusbeträge selbst können verfallen, da sie kein eingezahltes Geld darstellen. Eingezahlte Beträge und daraus erzielte Gewinne gehören dem Spieler.
Die Auszahlung erfolgt in der Regel auf den Zahlungsweg, der für die Einzahlung verwendet wurde. Liegt noch keine abgeschlossene Identitätsprüfung vor, muss diese vor der Auszahlung nachgeholt werden. Das ist kein Hinhalten, sondern eine gesetzliche Pflicht, die auch bei der Kontoschließung gilt.
Unterschied zur Sperre
Die Schließung des Kontos wirkt nur gegenüber dem einen Anbieter. Eine erneute Registrierung ist später grundsätzlich möglich. Wer sich dauerhaft vom Glücksspiel fernhalten möchte, sollte zusätzlich eine Sperre im zentralen Sperrsystem beantragen, die anbieterübergreifend wirkt. Die Kontoschließung allein bietet diesen Schutz nicht.
Nach der Schließung müssen Anbieter bestimmte Daten noch für einige Jahre aufbewahren, um steuerliche und aufsichtsrechtliche Pflichten zu erfüllen. Eine vollständige Löschung aller Informationen erfolgt daher erst nach Ablauf dieser Fristen.